Der Leistungsumfang einer Tierhalter-Haftpflichtversicherung
Die Tierhalter-Haftpflichtpolice ersetzt Sachschäden und außerdem die meist wesentlich teureren Personenschäden sowie Vermögensschäden wie z.B. Verdienstausfall, die Dritten durch Ihr Tier entstehen - bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Versichern können Sie Hunde, Pferde, Ponys, Maultiere, Esel oder Rinder.
Übrigens: bei vielen Versicherern verringert sich der Beitrag für jedes zusätzliche Tier gegenüber einem Einzelvertrag.
Pferdehalter, die in Vereinen organisiert sind, können von Gruppenversicherungen profitieren. Auch wer bei der gleichen Gesellschaft noch eine weitere Versicherung hat, bekommt häufig Rabatt.
Versicherungsschutz auch, wenn andere mit Ihrem Hund unterwegs sind
Die Hundehalterhaftpflicht leistet auch, wenn das versicherte Tier mit einer anderen Person als dem Hundehalter selbst unterwegs ist - ganz gleich, ob der Geschädigte ein Mensch oder ein anderes Tier ist.
Der Versicherungsschutz gilt in der Regel weltweit - in Europa zeitlich unbegrenzt und weltweit meist ein Jahr.
Beachten Sie: Für Schäden, die einem Tierhalter durch sein eigenes Tier entstehen, zahlt die Versicherung ebensowenig, wie für absichtlich herbeigeführte Schäden